Störfallbeauftragte
Sicherheit und Compliance für Ihr Unternehmen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Anlagen betreiben, in denen potenziell gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen gelagert, verarbeitet oder transportiert werden, dann ist die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) von zentraler Bedeutung. Dies gilt sowohl für größere Industrieanlagen als auch für kleinere Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten.
Besonders mit Blick auf die Betriebsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Störfälle besteht sowie die Notwendigkeit zur Vermeidung von Störfällen, die Mensch und Umwelt gefährden können, ist eine strikte Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere BImSchG, 4. BImSchV, 5. BImSchV, 12. BImSchV) unverzichtbar.
Eine der wesentlichen Anforderungen des BImSchG ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten gemäß § 58a BImSchG, der für die Überwachung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist. Unternehmen, die über keine eigenen Mitarbeiter mit der entsprechenden Qualifikation und Erfahrung verfügen, können einen externen Störfallbeauftragten bestellen.
Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Störfallbeauftragten und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten. Nehmen Sie, für ein individuelles Angebot, gerne mit uns Kontakt auf!
Aufgaben eines Störfallbeauftragten gemäß BImSchG
Sollten in Ihrem Betrieb gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sein, die die in Anhang I Spalte 5 der 12. BImSchV (Störfallverordnung) aufgeführten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Unabhängig hiervon kann Ihnen Ihre zuständige Behörde auch die Bestellung eines Störfallbeauftragten auferlegen, um insbesondere die Sicherheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten und um mögliche Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden.
Der Störfallbeauftragte berät Sie als Anlagenbetreiber, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten. Die Aufgaben des Störfallbeauftragten gemäß § 58b BImSchG sind:
- Hinwirkung auf eine Verbesserung: Der Störfallbeauftragte ist berechtigt und verpflichtet, auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hinzuwirken.
- Mitteilungspflicht von bekanntgewordenen Störungen: Der Störfallbeauftragte muss dem Anlagenbetreiber unverzüglich die ihm bekannt gewordenen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs mitteilen, die zu Gefahren führen können.
- Überwachung der Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften: Als bestellter Betriebsbeauftragter ist der Störfallbeauftragte verpflichtet, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (siehe BImSchG, 4. BImSchV, 5. BImSchV, 12. BImSchV) sowie die Erfüllung der behördlich erteilten Auflagen und Bedingungen – mit Blick auf die Verhinderung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage – zu überwachen.
- Durchführung von regelmäßigen Begehungen und Kontrollen: Der Störfallbeauftragte muss im Betrieb des Anlagenbetreibers regelmäßige Begehungen und Kontrollen durchführen.
- Mitteilungspflicht von bekanntgewordenen Mängeln: Der Störfallbeauftragte teilt dem Anlagenbetreiber die – bei den regelmäßigen Begehungen und Kontrollen im Betrieb – festgestellten Mängel mit und erarbeitet Vorschläge zur Beseitigung dieser Mängel. Ebenfalls meldet der Störfallbeauftragte unverzüglich Mängel, die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung betreffen.
- Erstellung eines Jahresberichts: Der Störfallbeauftragte erstellt jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen – die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Experten im Bereich Störfallvorsorge und Immissionsschutz zur Seite. Mit der Bestellung eines externen Störfallbeauftragten von nuc.eu erzielen Sie erfahrungsgemäß eine höhere Betriebssicherheit und gesetzliche Konformität. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen als Ihr externer Störfallbeauftragter zu erfahren.
Unsere Dienstleistung als Ihr externer Störfallbeauftragter
Auf Ihren Wunsch ermitteln wir für Sie die vorhandenen gefährlichen Stoffe und prüfen dabei, ob die definierten Mengenschwellen an Gefahrstoffen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebs erreicht beziehungsweise überschritten werden.
Als Ihr externer Störfallbeauftragter beraten wir Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit und der Verhinderung von Störfällen. Zugleich wirken wir auf die Verbesserung der Sicherheit Ihrer Anlagen und Betriebsbereiche hin.
Mittels regelmäßiger Begehungen und Kontrollen überwachen wir die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften (siehe BImSchG, 4. BImSchV, 5. BImSchV, 12. BImSchV).
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erfüllung der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung, den behördlichen Auflagen und Bedingungen sowie der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Sollten in Ihrem Betrieb Mängel auftreten, teilen wir Ihnen die festgestellten Mängel beziehungsweise Störungen mit und helfen Ihnen natürlich mit Vorschlägen zur Beseitigung der festgestellten Mängel.
Ihre Mitarbeiter werden durch unsere Experten im Rahmen regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen in Sicherheits- und Notfallmaßnahmen geschult, um im Ernstfall schnell und korrekt handeln zu können.
Im Rahmen unserer Aufzeichnungspflicht als externer Störfallbeauftragter dokumentieren wir die verschiedenen Maßnahmen und erstellen für Sie als Betreiber den notwendigen Jahresbericht.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie im Bedarfsfall auch bei der Erstellung und Aktualisierung Ihres Sicherheitsmanagementsystems (SMS) gemäß § 8 und Anhang III der Störfallverordnung.
Vorteile eines externen Störfallbeauftragten von nuc.eu
Haftungsminimierung
Durch die Zusammenarbeit mit einem unserer erfahrenen Störfallbeauftragten können Sie das Risiko von Haftungsansprüchen im Falle eines Störfalls deutlich reduzieren.
Fachliche Expertise
Unsere Berater verfügen über umfassende Fachkenntnisse und Erfahrung im Bereich der Störfallvorsorge und des Immissionsschutzes. Sie kennen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
Objektivität
Als unabhängige Instanz bringt ein externer Störfallbeauftragter von nuc.eu eine objektive Sichtweise in Ihr Unternehmen ein. Dies ist besonders wichtig, um interne Gewohnheiten und eine damit verbundene Betriebsblindheit zu vermeiden sowie Risiken neutral zu beurteilen.
Kosteneffizienz
Die Bestellung eines externen Störfallbeauftragten von nuc.eu verschafft Ihnen deutliche Kostenvorteile. Indem Sie diese Funktion auslagern, ersparen Sie sich den Aufwand für die Schulung und kontinuierliche Weiterbildung eines internen Mitarbeiters sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten. Stattdessen profitieren Sie von einem festen und transparenten Preis für unsere Dienstleistung.
Ergänzende Dienstleistungen rund um die Bestellung eines externen Störfallbeauftragten
Zusätzlich zu den Aufgaben eines Störfallbeauftragten bieten wir eine Vielzahl ergänzender Dienstleistungen an, um Ihre betrieblichen Anforderungen und Pflichten gemäß der einschlägigen Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze zu erfüllen:
- Immissionsschutzbeauftragte: Als externe Immissionsschutzbeauftragte stehen wir Ihnen in sämtlichen Belangen des Immissionsschutzes beratend zur Seite. Wir fördern die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zudem überprüfen wir die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorgaben gemäß BImSchG und Ihrer Betriebsgenehmigung, informieren Sie über festgestellte Mängel und begleiten Sie bei deren Behebung.
- Gefahrstoffbeauftragte: Wenn Ihre Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind Sie verpflichtet, die damit verbundenen Risiken durch eine qualifizierte Fachkraft zu identifizieren und zu bewerten. Als externer Gefahrstoffbeauftragter stehen wir Ihnen in allen Fragen bezüglich des Inverkehrbringens, des Umgangs sowie der Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen zur Seite.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Mit einer unserer externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit gewährleisten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Rechtskataster: Auf Wunsch erstellen wir für Ihren Betrieb ein umfassendes Rechtskataster, um Sie bei der rechtssicheren Ausrichtung Ihres Unternehmens zu unterstützen und frühzeitig auf potenzielle rechtliche Risiken vorzubereiten.
Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Eine Lösung für jedes Umweltanliegen
Sie haben Fragen zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und/oder Arbeitsschutzmanagement, die über das dargestellte Dienstleistungsspektrum hinaus gehen? Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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Branchenübergreifende Betreuung
Weit über 500 produzierende Unternehmen insbesondere der Automobil-, Maschinenbau, Metallverarbeitungs-, Kunststoff-, Papier-, Chemie-, Baustoff- und Lebensmittelindustrie zählen zu unseren Kunden.
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Fachliche Qualifikation
Unser Erfolg basiert auf der hohen Fachkompetenz unseres über 35-köpfigen Spezialistenteams, das individuelle Lösungen für spezifische Umweltmanagement-Probleme entwickelt.
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Wir beraten unsere Kunden
Unsere Umweltberatung deckt Bereiche wie Umweltmanagement, Abfall- und Abwassermanagement, Immissionsschutz, Störfallmanagement, Gefahrgutmanagement, Gefahrstoffmanagement, integrierte Managementsysteme, Energiemanagement und Arbeitsschutzmanagement ab.
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