Gefahrstoffbeauftragte
Wir stellen Ihnen den passenden Betriebsbeauftragten
Als Unternehmer haben Sie die gesetzliche Verpflichtung, den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, zu gewährleisten. Der Umgang mit Gefahrstoffen wird insbesondere in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der REACH-Verordnung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) detailliert festgelegt. Die auftretenden Gefährdungen sind zu erfassen und zu beurteilen, um sowohl Ihre Mitarbeiter als auch die Umwelt vor den Risiken durch Gefahrstoffe zu bewahren.
Auch wenn die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, darf gemäß GefStoffV die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Die notwendige spezifische Fachkunde setzt sich aus zwei Aspekten zusammen: einerseits aus der beruflichen Qualifikation, andererseits aus speziellen fachlichen Kompetenzen.
Die berufliche Qualifikation basiert auf einer entsprechenden Berufsausbildung, einer einschlägigen Berufserfahrung oder einer kürzlich ausgeübten vergleichbaren beruflichen Tätigkeit.
Der Erwerb der speziellen fachlichen Kompetenzen erfolgt durch die Teilnahme an entsprechenden Fachkunde-Fortbildungsveranstaltungen. Dabei ist ganz wichtig zu beachten: In einem Beschluss des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) wird unter anderem klargestellt, dass allein durch die Teilnahme an entsprechenden Fachkunde-Fortbildungsveranstaltungen die Erlangung der spezifischen Fachkunde nicht bescheinigt werden kann.
Falls in Ihrem Unternehmen nicht die erforderliche spezifische Fachkunde vorhanden ist, ist die professionelle Beratung durch einen externen Gefahrstoffbeauftragten von Naundorf Umweltconsulting der optimale Weg, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Vorschriften des Chemikalienrechts einhalten.
Nutzen Sie die Expertise eines externen Gefahrstoffbeauftragten von nuc.eu, um die gesetzlichen Pflichten professionell und rechtssicher zu erfüllen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und informieren Sie sich über unser Leistungsspektrum.
Unser Leistungsspektrum als externer Gefahrstoffbeauftragter
Gefahrstoffe sind vielfältig und umfassen unter anderem Flüssigkeiten, Pulver, Gase/Dämpfe und Sprays. Diese reichen von Prozesschemikalien in großem Maßstab über Neben- und Abfallprodukte in Herstellungsverfahren, (un-)beabsichtigte Zwischen- und Reaktionsprodukte bis hin zu Produkten zur Verarbeitung, wie Beschichtungen und Klebstoffe, sowie Reinigungs- und Pflegemitteln.
Um sicherzustellen, dass Sie im Umgang mit diesen verschiedenen Gefahrstoffen alle für Sie einschlägigen Rechtspflichten gemäß GefStoffV, BetrSichV, REACH, TRGS etc. in Ihrem Betrieb rechtssicher umsetzen, unterstützen wir Sie als externer Gefahrstoffbeauftragter mit unserem vielseitigen Leistungsspektrum:
- Beratung rund um Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen, das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen, die Lagerung/Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Kennzeichnungspflichten bei Gefahrstoffen, Substitutionsprüfung und Ersatzstoffsuche sowie Entsorgung von Gefahrstoffen
- Begutachtung und Informationsermittlung im Rahmen eines orientierenden internen Audits
- Zusammenfassung aller verwendeten und freigesetzten Gefahrstoffe in einem Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis)
- Beurteilung von neuen Gefahrstoffen und Unterstützung im Freigabeverfahren
- Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstofftätigkeiten
- Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen anhand der Gefährdungsbeurteilungen
- Ableitung von technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gegen gesundheitsgefährdende und physikalisch-chemische Einwirkungen (Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen, Verhalten bei Gefahrstoffunfällen, proaktiver Brandschutz etc.)
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Erstellung, Pflege und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern
- Beratung und aktive Unterstützung im Zusammenhang mit der Bereitstellung der erforderlichen Informationen über die betroffenen Erzeugnisse und die darin enthaltenen SVHC-Stoffe in der SCIP-Datenbank der ECHA
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie sehr gerne und erstellen Ihnen auf Wunsch ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot.
Vorteile eines externen Gefahrstoffbeauftragten
Spezifische Fachkunde
Unsere externen Gefahrstoffbeauftragten verfügen über die notwendige spezifische Fachkunde und langjährige Erfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen. Sie sind umfassend über die neuesten gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und bewährten Verfahren informiert. Dadurch ermöglichen wir es Ihnen, dass alle relevanten Vorgaben eingehalten werden und Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist.
Objektivität
Ein externer Gefahrstoffbeauftragter von nuc.eu bringt eine unvoreingenommene Perspektive in Ihr Unternehmen. Dies ermöglicht eine objektive Bewertung der bestehenden Prozesse und Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen. Durch diese Unabhängigkeit können potenzielle Schwachstellen und Verbesserungspotenziale besser identifiziert werden, ohne von internen Faktoren beeinflusst zu werden.
Kosteneffizienz
Die Bestellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten von nuc.eu ist in der Regel kostengünstiger als die Anstellung eines internen Mitarbeiters. Sie sparen nicht nur Personalkosten, sondern auch Aufwendungen für Schulungen und Weiterbildungen, da unsere Experten bereits über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen. So profitieren Sie von professioneller Unterstützung, ohne die finanziellen Belastungen einer Festanstellung tragen zu müssen.
Haftungsminimierung
Unser Expertenteam unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dadurch schaffen Sie eine solide Basis für die rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens und reduzieren damit das Risiko von Haftungsansprüchen im Falle von Verstößen gegen Gefahrstoffvorschriften.
Ergänzende Dienstleistungen zum externen Gefahrstoffbeauftragten
Der sachgerechte Umgang mit Gefahrstoffen ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Unsere Expertise umfasst neben dem Gefahrstoffmanagement und der Gestellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten auch ergänzende Themen wie Gefahrgut- und Abfallmanagement, Arbeits- und Brandschutz sowie Legal Compliance:
- Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV: Bestimmte Gefahrstoffe unterliegen auch noch der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Diese Gefahrstoffe dürfen nicht oder nur eingeschränkt unter behördlicher Aufsicht und nur mit einer besonderen Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV in Verkehr gebracht werden. Wir stellen Ihnen einen externen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV, damit Sie auch diese gesetzliche Pflicht rechtssicher umsetzen.
- Gefahrgutbeauftragte: Als externer Gefahrgutbeauftragter überwachen wir in Ihrem Unternehmen die Einhaltung der geltenden Gefahrgutvorschriften wie § 3 (1) GbV und 1.8.3.3 ADR/RID/ADN und beraten Sie bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
- Abfallbeauftragte: Für den Aufbau einer rechtssicheren Organisation stehen wir Ihnen als externer Abfallbeauftragter beratend zur Seite, damit Sie fundierte Entscheidungen im Bereich Abfall- und Entsorgungsmanagement treffen können.
- Arbeits- und Brandschutz: Mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten gewährleisten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten im gesamten betrieblichen Arbeits- und Brandschutz.
- Legal Compliance: Wir bieten Ihnen die Erstellung eines umfassenden Rechtskatasters, das Ihnen hilft, die Legal Compliance Ihres Unternehmens sicherzustellen und alle relevanten rechtlichen Vorgaben zu erfassen und zu erfüllen.
Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
.Eine Lösung für jedes Umweltanliegen
Sie haben Fragen zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und/oder Arbeitsschutzmanagement, die über das dargestellte Dienstleistungsspektrum hinaus gehen? Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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Branchenübergreifende Betreuung
Weit über 500 produzierende Unternehmen insbesondere der Automobil-, Maschinenbau, Metallverarbeitungs-, Kunststoff-, Papier-, Chemie-, Baustoff- und Lebensmittelindustrie zählen zu unseren Kunden.
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Fachliche Qualifikation
Unser Erfolg basiert auf der hohen Fachkompetenz unseres über 35-köpfigen Spezialistenteams, das individuelle Lösungen für spezifische Umweltmanagement-Probleme entwickelt.
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Wir beraten unsere Kunden
Unsere Umweltberatung deckt Bereiche wie Umweltmanagement, Abfall- und Abwassermanagement, Immissionsschutz, Störfallmanagement, Gefahrgutmanagement, Gefahrstoffmanagement, integrierte Managementsysteme, Energiemanagement und Arbeitsschutzmanagement ab.
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